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Donnerstag, 23.04.2026 11:15 Uhr | David Schneller

Urteil nach Spielabbruch gefallen

Das Verbandssportgericht des FLVW hat am Mittwochabend eine Entscheidung zum abgebrochenen Oberligaspiel zwischen Rot Weiss Ahlen und der SG Wattenscheid 09 vom 22. März 2026 getroffen. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung wurde die Partie mit 3:1 zugunsten der Gäste aus Wattenscheid gewertet. Darüber hinaus verhängte das Sportgericht eine empfindliche Geldstrafe gegen Rot Weiss Ahlen. Diese steht im direkten Zusammenhang mit den Vorkommnissen, die zum Spielabbruch im Wersestadion geführt hatten.

Im Zuge der Verhandlung wurden die Ereignisse rund um den Abbruch umfassend aufgearbeitet. Vertreter beider Vereine sowie die zuständigen Instanzen waren vor Ort, um die Geschehnisse darzustellen und zu bewerten. Auf Grundlage der vorliegenden Berichte und Erkenntnisse kam das Verbandssportgericht zu der Entscheidung, die Partie am grünen Tisch zugunsten der SG Wattenscheid 09 zu werten.

Neben der sportlichen Wertung wiegt insbesondere die ausgesprochene Geldstrafe schwer. Sie unterstreicht die Tragweite der Vorfälle und die klare Haltung der Verbandsinstanzen gegenüber sicherheitsgefährdendem Verhalten im Stadionumfeld.

Unabhängig vom Urteil setzt der Verein die bereits eingeleitete Aufarbeitung der Ereignisse konsequent fort. In den vergangenen Wochen wurden erste Maßnahmen umgesetzt, um auf die Vorfälle zu reagieren und die Sicherheit bei Heimspielen weiter zu erhöhen. Dieser Prozess ist weiterhin nicht abgeschlossen und erfolgt in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und dem Verband.

Rot Weiss Ahlen steht für Leidenschaft, Zusammenhalt und Fairness – Werte, die auch weiterhin konsequent vertreten werden.